Immobilie geerbt: Wir helfen Ihnen in dieser schwierigen Situation
Ob Selbstnutzung, Vermietung oder Verkauf – gemeinsam finden wir die passende Lösung
Haben Sie eine Immobilie geerbt? Dann haben Sie es in mehrfacher Hinsicht schwer: Einerseits haben Sie vielleicht einen geliebten Menschen verloren. Andererseits müssen Sie schnell eine Entscheidung darüber treffen, was mit dem Immobilienerbe geschehen soll. Doch bevor Sie sich darüber Gedanken machen, sollten Sie sich überlegen, ob Sie das Erbe annehmen möchten oder nicht. Denn dafür haben Sie nur sechs Wochen Zeit.
Gründe für die Annahme oder die Ausschlagung einer Erbschaft
Prüfen Sie vor der Annahme der Erbschaft, ob der Nachlasswert die Verbindlichkeiten übersteigt. Schließlich sollen Sie sich über die Immobilienerbschaft freuen können und sich durch diese nicht finanziell belasten. Informieren Sie sich daher im Testament, beim Grundbuchamt und bei der Bank des Verstorbenen über die aktuelle Situation.
Darüber hinaus kann auch eine professionelle Wertermittlung sinnvoll sein. Möchten Sie beispielsweise das geerbte Haus verkaufen, erfahren Sie so, welchen Verkaufspreis Sie ansetzen können. Professionelle Immobilienmakler wie wir unterstützen Sie dabei gerne. Wir bewerten unter anderem die Lage sowie den Zustand der Immobilie und prüfen, welche Preise in der Vergangenheit für vergleichbare Immobilien gezahlt worden sind.
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Erbe angenommen: Was nun?
Haben Sie das Erbe angenommen, bieten sich Ihnen verschiedene Optionen. Zu diesen zählen die Selbstnutzung, die Vermietung oder der Verkauf der Immobilie. Die Vor- und Nachteile jeder Option schlüsseln wir im Folgenden für Sie auf.
Selbstnutzung
Dann spricht nichts gegen eine Selbstnutzung
Denken Sie über Vermietung oder Verkauf nach
Vermietung
Dann ist die Vermietung für Sie passend
Denken Sie über den Verkauf nach
Verkauf
Der Verkauf ist für Sie die richtige Wahl
Denken Sie über Selbstnutzung oder Vermietung nach. Ein Verkauf zu einem späteren Zeitpunkt ist immer noch möglich
Spekulationssteuer
Haus, Wohnung oder Grundstück geerbt? Wir beraten Sie umfassend zum Thema Spekulationssteuer im Falle eines Verkaufs.
Erbgemeinschaft
Bei einer Erbgemeinschaft sind alle Personen gemeinsame Eigentümer des Erbes und müssen gemeinsam darüber entscheiden, ob die Immobilie selbst genutzt, verkauft oder vermietet werden soll. Wir raten Ihnen daher dazu, die Erbgemeinschaft so frühzeitig wie möglich aufzulösen. Eine Möglichkeit dazu ist es, die anderen Erben auszuzahlen.
Benötigen Sie Unterstützung bei Ihrer Entscheidung?
Wir sind für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Ihr geerbtes Haus, Ihre geerbte Wohnung oder Ihr geerbtes Grundstück verkaufen möchten. Gerne unterstützen wir Sie dann beim gesamten Verkaufsprozess. Von der Wertermittlung über die Vermarktung bis hin zur Verhandlungsführung sind wir kompetent und einfühlsam für Sie da. Unser Ziel dabei ist es, einen angemessenen Verkaufserlös für Sie zu generieren. Auf Wunsch vermarkten wir die Immobilie auch diskret, sodass durch den Immobilienverkauf kein Aufsehen erregt wird und Sie genügend Zeit zum Trauern haben.
Sind Sie sich noch nicht sicher, ob Sie ihr Erbe veräußern möchten? Vielleicht kommen wir in einem gemeinsamen Gespräch dann zu dem Entschluss, dass die Selbstnutzung oder die Vermietung bzw. Verpachtung doch die bessere Option für Sie ist. Uns ist es wichtig, in dieser nervenaufreibenden Situation alle Möglichkeiten in Betracht zu ziehen und die beste Lösung für Sie zu finden.
Vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin mit uns. Wir wissen, dass es in dieser Situation schnell gehen muss und sind zeitnah für Sie da.